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24. Oktober. 2011
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AWO fordert allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro
Braunschweig. „Endlich kann sich die Bundesregierung nicht mehr mit den angeblich negativen Auswirkungen von Mindestlöhnen herausreden“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber, die Ergebnisse einer Studie, die das Bundesarbeitsministerium in Auftrag gab*. „Die AWO appelliert deshalb an die Bundesregierung, nun endlich eine allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gesetzlich festzulegen“, fordert Rifat Fersahoglu-Weber und erklärt, warum ein Mindestlohn gebraucht wird: „Ein Mindestlohn sichert Menschen eine existenzsichernde Bezahlung und er hilft, sowohl Altersarmut als auch Lohndumping zu vermeiden.“
Anstatt Armutslöhne zu subventionieren, müsse die Politik die Schaffung von regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen unterstützen und den Niedriglohnbereich stärker begrenzen, fordert Fersahoglu-Weber, denn „schlecht bezahlte Arbeit führt zu Altersarmut“. Auch vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die die AWO grundsätzlich begrüße, müsse zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gelten. „Dafür müssen alle Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden“, betont Fersahoglu-Weber, der zugleich Vorsitzender des Arbeitskreises Europa beim AWO-Bundesverband ist.
*Vier Forschungsinstitute untersuchten im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums die Wirkungen der Mindestlöhne. Ihr Ergebnis: Die bestehenden gesetzlichen Mindestlöhne in Deutschland haben kaum negative Auswirkungen. Sie vernichten weder Arbeitsplätze, noch verzerren sie den Wettbewerb.
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