Weiterer Geschlechtseintrag - AWO begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Berlin. "Die AWO begrüßt die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, das Personenstandsrecht um einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zu erweitern. Durch dieses Urteil wird wieder ein Stück mehr Gleichstellung von Menschen unabhängig ihres Geschlechts erreicht", erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: "Leider kommen vom Gesetzgeber zu wenig eigene Impulse, aktiv Regelungen zu schaffen, um Lebensrealitäten anzuerkennen und Diskriminierungen zu verhindern. Immer wieder ist es das Bundesverfassungsgericht, das im Bereich der queeren Bewegung die Gleichstellung vorantreibt."


Die AWO setzt sich schon lange für die Gleichstellung der Geschlechter ein und toleriert keine Ungleichbehandlung. Beim derzeitigen Verfahren bemängelte die AWO seit geraumer Zeit einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. "Dieses Urteil kann insofern als historisch bezeichnet werden, als das nun auch die konstruierte Zweigeschlechtlichkeit aufgehoben wird. Intergeschlechtlichkeit gab es schon immer, es wird Zeit dass dies sichtbar gemacht wird. Sie kann und darf nicht ignoriert werden. Wir fordern eine tiefgreifende  Reform des Personenstandsrechts und die damit verbundene Gleichstellung von intergeschlechtlichen Menschen", erklärt Stadler abschließend.


Mit Verweis auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteil  ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Die derzeitige Regelung, dass nur  die Möglichkeiten "weiblich" oder "männlich"  für den Geburtseintrag vorgesehen ist, ist nach Auffassung der Verfassungsrichter, nicht mit grundgesetzlichen Anforderungen vereinbar. Der Gesetzgeber hat nun eine Frist bis 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen.