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13. Januar. 2012
Gutachten belegt: Pflege-Bürgerversicherung rechnet sich!

Braunschweig. „Dieses Ergebnis beweist, dass die Pflege-Bürgerversicherung nicht nur gerecht, sondern auch ohne zusätzliche Kosten umsetzbar ist“, begrüßt der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber, das Resultat eines Gutachtens von Professor Heinz Rothgang.

 

„Die Pflege-Bürgerversicherung kann allen Bürgern eine ausreichende Absicherung gewährleisten und macht eine private Zusatzversicherung überflüssig“, erklärt Professor Rothgang. „Während der Bundesgesundheitsminister seit Monaten kein Konzept für eine nachhaltige Versorgung im Falle einer Pflegebedürftigkeit zustande bringt, kann die AWO jetzt beweisen, dass die Pflege-Bürgerversicherung den Beitragssatz sogar bis 2050 unter drei Prozent stabilisieren würde“, versichert Fersahoglu-Weber.

 

Der AWO-Bundesverband beauftragte Professor Heinz Rothgang von der Uni Bremen, die finanzielle Machbarkeit einer Pflege-Bürgerversicherung zu prüfen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass eine Pflege-Bürgerversicherung sogar Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ermöglichen würde.

 

„Das grundsätzliche Problem der sozialen Pflegeversicherung liegt in ihrer Einnahmeschwäche. Die Mehreinnahmen, die wir durch die Einbeziehung der gesamten Bevölkerung, die Verbeitragung aller Einkommensarten in einer Säule und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf die derzeit in der Rentenver­si­che­rung geltende Höhe von 5.500 Euro pro Monat erzielen, lösen dieses Problem. Auch die sofortige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes wird möglich“, erläutert Fersahoglu-Weber.

 

„Selbst, wenn weitere Leistungsverbesserungen vorgenommen, alle Leistungen dynamisiert und sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 verdoppeln würde, kann mit der Pflege-Bürgerversicherung der Beitragssatz bis 2050 unter drei Prozent gehalten werden“, ergänzt Professor Rothgang.

 

Die AWO fordert seit langem die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung als solidarische Finanzierungsgrundlage in der Pflegeversicherung. „Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit“, betont Fersahoglu-Weber. Die Umwandlung der sozialen Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung würde die strukturelle Einnahmeschwäche an der Wurzel packen, da ein Übertritt in die private Pflegeversicherung dann nicht mehr möglich wäre und auch eine sinkende Lohnquote durch Berücksichtigung aller Einkommensarten nicht mehr zu einer Verringerung der beitragspflichtigen Einnahmen führen würde.

 

„In der Pflegeversicherung hat die Aufteilung in eine gesetzliche und eine private Versicherung überhaupt keinen Sinn mehr, da das Leistungsrecht beider Systeme absolut identisch ist. Das kostet nur unnötig Geld“, erklärt Fersahoglu-Weber. Die Pflege-Bürgerversicherung würde hingegen bei einer sofortigen Einführung ohne Berücksichtigung von Übergangsregelungen den zum Budgetaus­gleich notwendigen Beitragssatz um 0,4 Beitragssatzpunkte reduzieren.

 

„Deshalb fordert die AWO die Politik und insbesondere Minister Bahr auf, endlich zu handeln und die verfassungskonforme Umsetzung einer Pflege-Bürgerversicherung auf den Weg zu bringen“, bekräftigt der Braunschweiger AWO-Vorstandsvorsitzende Fersahoglu-Weber.

 

Das Gesamtgutachten finden Sie hier.



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