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Jugend- & Erziehungshilfen
Die Hilfe zur Erziehung ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 27 ff SGB XIII) geregelt. Danach haben die Eltern oder andere Sorgeberechtigte bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Welche Hilfe das im Einzelfall sein kann, müssen die Eltern mit dem örtlichen Jugendamt vereinbaren.
Unsere Einrichtungen bieten eine Palette von möglichen Hilfen an, um dem Einzelfall gerecht zu werden und eine möglichst passende Hilfeart anbieten zu können.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass es nicht ausreicht, das Kind oder den Jugendlichen zu „erziehen“ und dann in sein altes, unverändertes Umfeld zu entlassen. Wir betrachten das Kind als Träger von Symptomen, nicht als Ursache für Störungen im System Familie. Deshalb verpflichten wir, wo immer das möglich ist, die Eltern zur Mitarbeit, um auf das familiäre System Einfluss zu nehmen und es zu stabilisieren.
Wenn das nicht möglich ist, bieten wir Jugendlichen die Möglichkeit, sich durch ein abgestuftes System von Beratung sowie Betreuung zu verselbständigen und damit auf ein Leben ohne weiteren Hilfebedarf vorzubereiten.
Unsere Angebote unterliegen der stetigen Qualitätskontrolle. |
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