AWO- Jugend- & Erziehungshilfen: Familienwohnen

Ziele

Das Ziel dieser befristeten ambulanten Jugendhilfemaßnahme ist es, Familien in die Lage zu versetzen, akute Krisen zu überwinden, problematische familiäre Interaktionsmuster abzubauen, sich gegenseitig zu akzeptieren und angemessen miteinander umzugehen.

  • die Fremdunterbringung der Kinder soll verhindert werden
  • die Erziehungskompetenz von Müttern/Vätern soll gestärkt werden
  • Alltagsstrukturen sollen mit den Familien erarbeitet werden.

Die Maßnahme

Die Maßnahme gliedert sich in eine Kennenlern- und Vorbereitungsphase (in Form von Fachleistungsstunden), einem etwa sechsmonatigen Aufenthalt in einer Familienwohnung in Remlingen und in eine Nachbetreuungsphase (in Form von Fachleistungsstunden).

 

Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist das Konzept der Multifamilienarbeit. Durch die Anwesenheit verschiedener Familien mit ähnlichen Auffälligkeiten arbeiten wir daran, dass die Familien sich gegenseitig helfen neue Lösungen zu finden, Ideen austauschen und Feedback innerhalb der Gruppe anbieten.

 

Aufnahmekriterien

 

Die Zielgruppe sind „Multiproblemfamilien“, die Schwierigkeiten haben, ihren Kindern hinreichende Entwicklungsbedingungen anzubieten und von Kindeswohlgewährdung und Fremdunterbringung bedroht sind.

 

Die Voraussetzungen für eine Betreuung sind: 

  • Volljährigkeit der Eltern,
  • eine Grundbereitschaft zur Mitarbeit sowie
  • kein akuter Suchtmittelgebrauch.

 

Gesetzesgrundlagen

  • §27 SGB VIII
    Hilfe zur Erziehung
  • §31 SGB VIII
    Sozialpädagogische Familienhilfe
  • §35a SGB VIII
    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • §41 SGB VIII
    Hilfe für junge Volljährige