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Senioren & Pflege


Leistungen für häusliche Pflege


 


Die Leistungen Ihrer Pflegekasse:


 


Geldleistungen


 

Pflegestufe 1:

Pflegegeld in Höhe von 225 Euro im Monat

 

Pflegestufe 2:

Pflegegeld in Höhe von 430 Euro im Monat

 

Pflegestufe 3:

Pflegegeld in Höhe von 685 Euro im Monat

 

 

Sachleistungen


 

Pflegestufe 1:

Sachleistungen bis zu 440 Euro im Monat

 

Pflegestufe 2:

Sachleistungen bis zu 1040 Euro im Monat

 

Pflegestufe 3:

Sachleistungen bis zu 1.510 Euro im Monat

 

 


In Härtefällen sind bis zu 1.918 Euro im Monat möglich.


 

 

Kombinationsleistungen


Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden in einem selbst bestimmten Verhältnis in Anspruch genommen.

 

 

Wenn Sie häusliche Pflege bevorzugen, können Sie zwischen Geld-, Sach- oder  Kombinationsleistung wählen.

 

Geldleistungen


Wenn Sie sich für die Pflege durch Angehörige entscheiden, organisieren Sie die Pflegehilfe selbst und Ihre Pflegekasse zahlt Ihnen das so genannte Pflegegeld. Pflegende Angehörige und private Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in der häuslichen Umgebung pflegen, werden in der Zeit der Pflegetätigkeit in die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung einbezogen.

 

Sachleistungen


Wenn Sie sich für die Pflege durch einen Pflegedienst entscheiden, übernimmt Ihre Pflegekasse Pflegesachleistungen und rechnet je nach Einstufung der Pflegebedürftigkeit direkt mit den Pflegediensten ab.

 

Kombination aus Geld- und Sachleistungen


Je nach individueller Situation ist auch eine Kombination beider Leistungen möglich.

 

 

 

Beispielrechnungen


 


Szenario 1


 


Sachleistungen der Pflegestufe 1:


 

Christian H. hatte vor einigen Monaten einen Schlaganfall. Erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahmen ermöglichen ihm heute wieder ein relativ selbstständiges Leben. Bei der Körperreinigung braucht er allerdings Hilfe. Außerdem ist seine Mobilität teilweise eingeschränkt. Dabei kann ihm seine Frau nicht helfen. Alle anderen täglichen Verrichtungen können die beiden gemeinsam erledigen. Sie haben sich für einen qualifizierten ambulanten Pflegedienst in den beiden Leistungskomplexen „Wäsche“ und „Mobilität“ entschieden. Die dafür erforderlichen Aufwendungen werden von ihrer

Pflegekasse mit maximal 440 Euro finanziert. Dies entspricht dem Höchstbetrag der Pflegestufe 1.

 

 

 


Szenario 2


 


Pflegegeld der Pflegestufe 2


 

Kurt T. ist körperlich stark behindert. Vor allem das Gehen fällt ihm äußerst schwer. Er  braucht mehrfach täglich Hilfestellungen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Versorgt wird er von seinen beiden Töchtern und seiner Frau. Sie erhalten 430 Euro monatlich von ihrer Pflegekasse. Dies entspricht dem Höchstbetrag der Pflegestufe 2.

 

 


 


Szenario 3


 


Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen der Pflegestufe 3


 

Maria K. braucht rund um die Uhr Hilfe. Sie lebt bei ihrer Tochter und deren Familie. Ihre Tochter kann die Betreuung jedoch nicht lückenlos gewährleisten. Engpässe treten vor allem tagsüber und nachts auf. Abends und am Wochenende ist sie jedoch dauernd an der Seite ihrer Mutter. Diese möchte den engagierten Einsatz ihrer Tochter mit dem Pflegegeld honoriert wissen. Die Pflegekasse finanziert die Leistungen des hinzugezogenen ambulanten Pflegedienstes mit 755 Euro (50 Prozent) und zahlt Maria K. Pflegegeld in Höhe von 342,50 Euro (50 Prozent), das diese an ihre Tochter weitergibt.

 

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