Senioren & Pflege
Leistungen für vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege müssen Sie in Betracht ziehen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, etwa weil die räumlichen Gegebenheiten im häuslichen Bereich keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes nicht verbessert werden können. Dabei gelten dieselben Pflegestufen wie für den häuslichen Bereich.
Wenn Sie von der häuslichen zur stationären Pflege wechseln, wird die Pflegestufe grundsätzlich übernommen, aber üblicherweise noch einmal durch den MDK überprüft (Wiederholungsgutachten). Auch wenn Sie eine Höherstufung beantragen, wird eine weitere Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorgenommen. Neben der Einschätzung derPflegestufe wird dann auch geprüft, ob häusliche oder teilstationäre Pflege möglich wäre oder ob Ihre Situation eine vollstationäre Pflege rechtfertigt.
Der von der Pflegekasse zu übernehmende Pauschalbetrag darf aber 75 Prozent des Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt für die Unterkunft und Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionskosten nicht übersteigen. Es bleiben mindestens 25 Prozent als Eigenanteil. Wenn Sie für den Eigenanteil nicht selbst aufkommen können, kann er gegebenenfalls vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Bei der vollstationären Pflege in einer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen beteiligt sich die Pflegekasse monatlich mit bis zu zehn Prozent am Heimentgelt, höchstens jedoch mit 256 Euro.
Die Leistungen Ihrer Pflegekasse
Pflegestufe 1:
1.023 Euro monatlich
Pflegestufe 2:
1.279 Euro monatlich
Pflegestufe 3:
1.510 Euro monatlich
In Härtefällen sind bis zu 1.825 Euro
monatlich möglich.
Die Kosten für einen Platz in einem AWO-Wohn- und Pflegeheim
Wie sich die Kosten für einen Heimplatz in unseren Häusern zusammensetzen, erfahren Sie auf den einzelnen Seiten der AWO-Wohn- und Pflegeheime.









