Willkommen bei der AWO

Tagespflege



AWO-Tagespflege im  
AWO-Sozialzentrum Königslutter

Amtsgarten 6

38154 Königslutter

Tel. 0 53 53 / 9 19 33 - 0

Fax 0 53 53 / 9 19 33 - 199

verwaltung840@awo-bs.de



Die AWO-Tagespflegeeinrichtung Königslutter


Gerade, wenn Angehörige die Pflege gewährleisten, gewinnt die teilstationäre Pflege (Tagespflege) große Bedeutung. Ohne die Möglichkeit, einige Tage in der Woche einmal für sich sorgen zu können, einzukaufen, zum Arzt zu gehen oder einfach Zeit für sich zu haben, können die Angehörigen die Belastungen der Pflege häufig nicht auf Dauer tragen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, eine Tagespflege anzubieten.



Ziele und Aufgaben der Tagespflege


Die Ziele und Werte unserer Arbeit haben wir in unserem Pflegeleitbild festgelegt. Dabei sind zwei übergeordnete Ziele für unsere Arbeit handlungsweisend:

a) Betreuung und unterstützende aktivierende Pflege unserer Tagesgäste und
b) die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger.

Die Tagespflege trägt dazu bei, den Verbleib der Tagesgäste in ihrer eigenen Wohnung und/oder im häuslichen Umfeld der Familie zu sichern.



Zielgruppe der Tagespflegeinrichtung


Wir betreuen in unserer Tagespflege sowohl alte Menschen mit physischen Einschränkungen und daraus resultierender Pflegebedürftigkeit, z.B. nach einem Schlaganfall oder Parkinson, als auch Menschen, bei denen im Vordergrund eine dementielle Erkrankung steht. Genauer definiert sind die folgenden Aufnahmekriterien:


  • Pflegebedürftige Personen, die noch in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen leben, aber tagsüber nicht allein bleiben wollen oder können
  • Alleinstehende ältere Menschen, die in ihrer Umgebung nur wenige Kontakte haben, aber dennoch mit anderen den Alltag gemeinsam erleben möchten
  • Menschen mit psychischen und physischen Veränderungen, die einer ständigen Zuwendung bedürfen
  • Demenzerkrankte Menschen


Diese sehr heterogene Zusammensetzung unserer Gäste erfordert von unseren Mitarbeitern ein hohes Maß an Flexibilität und Fachlichkeit.

Maximal 15 Gäste können unser Haus am Tag gleichzeitig besuchen.



Einzugsgebiet und Öffnungszeiten


Das Einzugsgebiet der Tagespflegestätte ist der Landkreis Helmstedt mit den angrenzenden Landkreisen. Die Fahrtzeit zum Erreichen der Tagespflegeinrichtung soll 45 Minuten nicht überschreiten.

Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr.



Beförderung der Tagesgäste


Generell haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Angehörigen selbst bei uns vorbei zu bringen. Ist Ihnen dies nicht möglich, steht Ihnen unser Fahrdienst zur Verfügung. Der Fahrdienst übernimmt die Beförderung der Tagesgäste von Tür zu Tür in behindertengerechten Fahrzeugen. Die notwendige Treppenhilfe wird bei Bedarf durch eine Begleitperson erbracht. Die Fahrtzeit soll im Einzelfall nicht länger als 45 Minuten dauern.



Bei der Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:


  • Den ausgefüllten Aufnahmebogen
  • Attest vom Arzt, dass der Tagesgast nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet
  • Pflegestufenbescheid der Pflegekasse
  • Medikamenten-Verordnungsblatt und gegebenenfalls Verordnung über Verbände etc. des Hausarztes
  • Kopie des Betreuerausweises beziehungsweise der Generalvollmacht.


Kommt es zu einer Aufnahme in die Tagespflege, müssen folgende Unterlagen unterzeichnet werden:


  • Tagespflegevertrag mit Anlagen in zweifacher Ausfertigung und gegebenenfalls
  • Einzugsermächtigung



Unser Tagesgast benötigt


  • der Jahreszeit angepasste Kleidung
  • evtl. Wäsche zum Wechseln und gegebenenfalls notwendige Körperpflegeartikel
  • evtl. Inkontinenzartikel
  • evtl. Dosette mit den verordneten Medikamenten und gegebenenfalls weitere verordnete Dinge wie Salben oder Verbände
  • evtl. Handstock, Rollator usw.
  • evtl. Brille und Hörgeräte.


Finanzierungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse


Leistungen der Pflegeversicherung erhält man erst, wenn mindestens die Pflegestufe 1 festgestellt wurde. Um Leistungen der Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten in der Tagespflege zu beziehen, muss rechtzeitig (vor dem Besuch der Tagespflege) bei der Pflegekasse ein Antrag auf teilstationäre Pflege (Stichwort „Kombileistungen“) gestellt werden.

Folgende finanzielle Leistungen erbringt die Pflegeversicherung für die Tages- und Nachtpflege:


 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 
seit 2010 440 Euro 1.040 Euro 1.510 Euro 
ab 2012 450 Euro 1.100 Euro 1.550 Euro 


Zusätzliche finanzielle Hilfe für Betreuungsleistungen (auch in der Pflegestufe G) von bis zu 200 Euro pro Monat können auf Antrag gewährt werden, wenn der Betroffene eine erhebliche und dauerhafte Einschränkung der Alltagskompetenz hat. Dieses Budget kann zur Deckung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege genutzt werden.

Wenn die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung dieser Kosten nicht ausreichen, können diese im Rahmen der Einzelfallhilfe bei Unterschreiten bestimmter Einkommens- und Vermögensfreigrenzen vom Sozialhilfeträger übernommen werden.



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