AWO Braunschweig begrüßt Unterzeichnung des Gute-Kita-Gesetzes in Niedersachsen. Aber: Verbesserung der Betreuungsqualität muss spürbar werden

Rifat Fersahoglu-Weber

Rifat Fersahoglu-Weber

Braunschweig/Hannover. Das Land Niedersachsen hat heute, vertreten durch Ministerpräsidenten Stephan Weil und Kultusminister Grant Henrik Tonne, mit dem Bund, vertreten durch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, den Vertrag für das Gute-Kita-Gesetz unterzeichnet. 

 

Das Gesetz regelt die Verwendung von 5,5 Milliarden Euro Bundesmitteln zur Verbesserung der Betreuung in den Kindergärten. Nach Niedersachsen fließen insgesamt 526 Millionen bis Ende 2022. 

 

Das Land Niedersachsen hat sich entschieden, einen Großteil der Mittel in die Kita-Qualität zu investieren. Insgesamt werden 301 Millionen Euro für die Verbesserung des Personalschlüssels durch Zusatzkräfte und das Gewinnen von Auszubildenden für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung aufgewendet. Der Rest fließt in die Qualität der Tagespflege, die Steuerung des weiteren Ausbaus von Kinderbetreuungsplätzen und jetzt auch in die Beitragsfreiheit für Kindertagespflege und Kindertagesstätten. 

 

Die AWO setzt sich dafür ein, dass es vereinbartes Ziel sein müsse, diese Bundesgelder langfristig über das Jahr 2022 hinaus zu binden, um damit dauerhaft besonders die Qualität der Kitas zu garantieren. 

 

„Wir fordern seit Jahren bessere Rahmenbedingungen für die Kitas. Eine Verbesserung der Betreuungsqualität muss in den Kitas auch spürbar ankommen“, gibt Rifat Fersahoglu-Weber, Vorstandsvorsitzender des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, hinsichtlich der Umsetzung zu bedenken. 

 

Für die  AWO sei es unerlässlich, dass die stufenweise Einführung einer dritten Fachkraft auch für die Kindergartengruppen langfristig gesetzlich verankert werden müsse, ähnlich wie die Umsetzung der dritten Fachkraft in Krippengruppen über das Haushaltsbegleitgesetz 2015.