Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen

Region Braunschweig. Um die Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen wurde von den Behörden angeordnet ein generelles Besuchsverbot durchzusetzen.

Ausgenommen hiervon sind medizinisch notwendiges Personal wie beispielsweise Rettungsdienst, Physio- und Ergotherapeuten, Ärzte sowie externe Lieferdienste wie beispielsweise Apotheken, Post und Wäschedienste. Die Weisung gilt bis einschließlich 18. April 2020.

 

Weiterhin ausgenommen von diesem Besuchsverbot sind nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnerinnen und Bewohnern.

 

Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Letzte Aktualisierung: 17.03.2020