Pflegereform: Licht und Schatten

Berlin/Braunschweig. Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. sieht bei dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) positive Ansätze zur Verbesserung der Bezahlung in der Pflege.

 

Am Wochenende hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz auf einen Kompromiss zur Pflegereform geeinigt. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) soll die Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wichtige Punkte sind aber weiterhin ungeklärt.

 

Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes AWO Deutschland e. V. und Vorstandsvorsitzender des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig e. V., Rifat Fersahoglu-Weber:

 

„Als Verband, der sich seit Jahren für mehr Tarifbindung einsetzt, begrüßen wir ausdrücklich, dass Versorgungsverträge zukünftig an die Tarifbindung gekoppelt werden sollen. Davon würden alle Beschäftigten in der Pflege profitieren. Wichtig ist aber vor allem: Die Refinanzierung von Tariflöhnen muss uneingeschränkt sichergestellt werden. Die Pflegekassen und Sozialhilfeträger dürfen dabei nicht die Tarifbedingungen vorgeben. Hierzu muss dringend Klarheit geschaffen werden.“

 

Der Regierungsentwurf sieht auch Änderungen bei den Eigenanteilen in stationären Einrichtungen vor. So sollen die Pflegebedürftigen nach zwölf Monaten einen Zuschlag von 25 % zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil bekommen. Dieser Zuschlag soll nach 24 Monaten auf 50 % und nach 36 Monaten auf 75 % ansteigen.

 

„Der geplante Zuschlag wird viele Pflegebedürftige kaum wirklich entlasten. Kosten für Investitionen, Unterkunft und Verpflegung können zudem weiter steigen. Auch die Leistungen der Pflegekassen werden nicht wie ursprünglich geplant angehoben. Hier fehlt an vielen Stellen der Mut für einen echten Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung“, so Fersahoglu-Weber weiter.

 

Auch die Frage nach einer zukunftsfähigen Refinanzierung der gesamten Pflegeversicherung bleibt durch den Reformvorschlag weitgehend ungelöst. Der Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro ist sehr niedrig angesetzt und steigt nicht mit der zukünftigen Kostenentwicklung. Weiterer Reformbedarf ist somit vorprogrammiert. 

 

Über den AGV AWO:

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vertritt die Interessen von mehr als 240 Mitgliedern, die sich aus AWO-Verbänden sowie deren Tochtergesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet zusammensetzen. Die Mitglieder tragen die Verantwortung für über 100.000 Mitarbeiter*innen und sind in allen Bereichen der sozialen Dienstleistungen aktiv. Der AGV AWO verhandelt für seine Mitglieder die dafür erforderlichen Tarifverträge und unterstützt die Unternehmen auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.

Auf europäischer Ebene ist der AGV AWO Gründungsmitglied der „Federation of European Social Employers“.