Teilhabechancengesetz - Langzeitarbeitslose haben echte Perspektive verdient!

Anlässlich des  heutigen Kabinettsbeschlusses zum Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Dirk Bitterberg:

 

„Wir begrüßen, dass mit dem Gesetz ein neues Förderinstrument geschaffen wird, um auch Langzeitarbeitslosen eine echte Perspektive zu geben. Der Gesetzentwurf muss aber deutlich nachgebessert werden. So muss auch ein sozialer Arbeitsmarkt auf einer fairen und gerechten Bezahlung basieren, dessen Grundlage der Tarifvertrag und nicht der Mindestlohn ist. Des Weiteren halten wir die Voraussetzung, vorher mindestens sieben Jahre Hartz-IV bezogen haben zu müssen, für viel zu lang. Die Menschen sollten nicht so lange warten müssen, bis sie an einem für sie passenden Förderinstrument teilnehmen können.

Es entspricht einer langjährigen Forderung der AWO, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu bieten, mit entsprechenden Unterstützungsleistungen dauerhaft am Arbeitsleben und der Gesellschaft teilzuhaben. Ein sozialer Arbeitsmarkt kann niederschwellige Einstiege in Beschäftigung mit sinnhaften Tätigkeiten, einem wertschätzenden sozialen Umfeld und sozialpädagogischer Betreuung verbinden.


Die geplante Orientierung des Lohnkostenzuschusses allein an der Höhe des Mindestlohns anstatt an den tatsächlich geleisteten regelmäßigen Lohnkosten lehnt die AWO ab. Tarifgebundene gemeinnützige Arbeitgeber würden damit von der Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive in der sozialen Arbeit zu geben, ausgeschlossen. Hier ist der Gesetzgeber dringend aufgefordert nachzujustieren. Die Lohnkostenzuschüsse müssen sich am Tariflohn und nicht am Mindestlohn orientieren. Die Bundesregierung untergräbt sonst selbst ihr eigenes im Koalitionsvertrag niedergelegtes Ziel, die Bezahlung nach Tarif stärken zu wollen.


Zugleich legt es den betroffenen Personen zu viele Stolpersteine in den Weg, wenn sie für insgesamt mindestens sieben Jahre innerhalb der letzten acht Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezogen haben müssen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Menschen, die länger als zwei Jahre im Leistungsbezug sind, kaum ohne passende Förderangebote wieder in der Arbeitswelt Fuß fassen können. Soll der Gesetzentwurf Langzeitarbeitslosen eine echte Chance bieten, am Arbeitsleben teilzuhaben, bedarf es noch einiger Nachbesserungen.“