Information für Kita-Eltern

Am Freitag, den 13.03.2020 hat die niedersächsische Landesregierung entschieden, dass ab Montag, den 16. März bis einschließlich 18. April 2020 der Betrieb in Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege untersagt ist. Hierbei handelt es sich um eine Schutzmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus.

 

Es ist jedoch vorgesehen, eine Notbetreuung in kleinen Gruppen für Kinder von Erziehungsberechtigten, die im sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, vorzuhalten.

 

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

 

- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich, im pflegerischen Bereich

- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr

- Beschäftigte im Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

 

Konkret bedeutet dies: Wenn Sie zu einer der genannten Berufsgruppen gehören und die Betreuung für Ihr Kind in einer Notgruppe benötigen, bitten wir Sie, am Montag, den 16. März 2020 einen entsprechenden Tätigkeitsnachweis bei der Einrichtungsleitung vorzulegen (dieser kann auch unverzüglich nachgereicht werden).

 

In allen weiteren Fällen ist eine Betreuung durch die Betreuungseinrichtung im o.g. genannten Zeitraum leider nicht möglich.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.