Besuchsmöglichkeiten in den Wohn- und Pflegeheimen werden erweitert

Die AWO-Wohn- und Pflegeheime erweitern die Möglichkeiten von Besuchen von Angehörigen. Es gibt für alle Einrichtungen abgestimmte Hygienekonzepte. Grundsätzlich hält die AWO, wie auch andere Träger, die Aufhebung des Besuchsverbots direkt in der Einrichtung für kritisch und spricht sich für ein gestuftes Vorgehen aus. Zunächst müssen die Besuche kontaktarm bzw. kontaktfern gestaltet werden. Je nach lokaler Situation und Fallzahlen werden weitere Schritte der Öffnung geprüft. Für die Einrichtungen der AWO steht weiterhin der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und der Mitarbeitenden im Vordergrund.

 

Über die bereits jetzt ermöglichten Besuche von Bewohnerinnen und Bewohnern in sogenannten Zaun- oder Fenstergesprächen und die Möglichkeit über Videotelefonate Kontakt zu den Liebsten zu halten, wird jetzt jedem Bewohner ermöglicht eine Kontaktperson zu benennen, die nach Terminvereinbarung die persönliche Besuchsmöglichkeit erhält. Damit obliegt der Kontaktperson eine besondere Verantwortung. Hygiene- und Abstandsregeln sind bei den Besuchen strikt einzuhalten. Der konkrete Besuchswunsch in mit der jeweiligen Einrichtung ist im vo telefonisch abzusprechen. Hierbei wird auch der jeweilige Besuchstermin vereinbart. Damit soll vermieden werden, dass zu viele Kontaktpersonen zur gleichen Zeit in den Häusern zu Gast sind. Rückfragen beantworten die Kolleginnen und Kollegen in dem jeweiligem AWO-Wohn- und Pflegeheim.

 

Zur detaillierten Ausgestaltung weiterer Besuchsmöglichkeiten arbeiten wir gerade gemeinsam mit Trägervertretern aller Verbände, dem Landesgesundheitsamt und dem Sozialministerium im AWO-Innovationslabor in Braunschweig an Lösungen. Die Ergebnisse werden zu einer weiteren Verbesserung der Situation unter Beachtung der nötigen Schutzmaßnahmen führen.