Arbeitgeberverband AWO Deutschland kritisiert Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Rifat Fersahoglu-Weber, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes AWO Deutschland

Rifat Fersahoglu-Weber, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes AWO Deutschland

Berlin/Braunschweig. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang der Woche neue Formulierungshilfen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingebracht, die auch die Eckpunkte einer Pflegereform beinhalten. Dabei bleiben viele wichtige Punkte offen.

 

Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes AWO Deutschland e. V., Rifat Fersahoglu-Weber, der auch Vorstandsvorsitzender des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig ist:

 

„Von der groß angekündigten Reform sind nur noch ein paar Eckpunkte übriggeblieben. Als Verband, der sich seit Jahren für mehr Tarifbindung einsetzt, begrüßen wir ausdrücklich, dass Versorgungsverträge zukünftig an die Tarifbindung gekoppelt werden sollen. Was mit der großen Anzahl an bestehenden Versorgungsverträgen passiert, bleibt allerdings ungeklärt. Wichtig ist vor allem: Die Refinanzierung von Tariflöhnen muss uneingeschränkt sichergestellt werden. Die Pflegekassen dürfen dabei nicht die Tarifbedingungen vorgeben. Hierzu muss dringend Klarheit geschaffen werden.“

Der Entwurf des Ministeriums sieht auch Änderungen bei den Eigenanteilen in stationären Einrichtungen vor. So sollen die Pflegebedürftigen nach zwölf Monaten einen Zuschlag von 25 % zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil bekommen. Dieser Zuschlag soll nach 24 Monaten auf 50 % und nach 36 Monaten auf 75 % ansteigen.

„Der geplante Zuschlag wird viele Pflegebedürftige kaum wirklich entlasten. Kosten für Investitionen, Unterkunft und Verpflegung können zudem weiter steigen. Auch die Leistungen der Pflegekassen werden nicht wie ursprünglich geplant angehoben. Hier fehlt an vielen Stellen der Mut für einen echten Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung“, so Fersahoglu-Weber weiter.

 

Wichtig sei nun, dass die offenen Punkte geklärt und das Gesetz nachgebessert wird. Die Pflegebeschäftigten sind durch die Corona-Pandemie stark belastet. Durch mehr Tarifbindung können die Arbeitsbedingungen in der Branche in Zukunft spürbar verbessert werden.

 

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Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e. V. vertritt die Interessen von mehr als 240 Mitgliedern, die sich aus AWO-Verbänden sowie deren Tochtergesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet zusammensetzen. Die Mitglieder tragen die Verantwortung für über 100.000 Mitarbeiter*innen und sind in allen Bereichen der sozialen Dienstleistungen aktiv. Der AGV AWO verhandelt für seine <link http: www.agv-awo.de wer-wir-sind mitgliederliste.php>Mitglieder die dafür erforderlichen Tarifverträge und unterstützt die Unternehmen auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.

 

Auf europäischer Ebene ist der AGV AWO Gründungsmitglied der „Federation of European Social Employers“.

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