AWO begrüßt rechtliche Absicherung der Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung

Braunschweig. „Wir begrüßen den heutigen Kabinettsbeschluss der Niedersächsischen Landesregierung, die Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung rechtlich abzusichern“, sagt der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber. Die Landesregierung wird die Änderung des Pflegegesetzes nun in die Anhörung geben. „Der Fachkräftemangel in der Pflege ist heute schon spürbar, daher müssen wir den anspruchsvollen und wichtigen Pflegeberuf attraktiver machen“, erläutert Fersahoglu-Weber. Die Schulgeldfreiheit sei hierbei ein wichtiger Baustein.

 

In der Vergangenheit haben Auszubildende in der Altenpflege an Schulen in freier Trägerschaft ein Schulgeld zahlen müssen. Zwar fördere derzeit das Land Auszubildende in der Altenpflege mit bis zu 200 Euro, sodass damit schon jetzt kein Schulgeld mehr gezahlt werden müsse. Aber: „Eine langfriste Sicherheit für die Schulgeldfreiheit gibt es nur durch eine gesetzliche Regelung“, betont Fersahoglu-Weber und führt aus, dass solche politisch sinnvollen Schritte dazu beitrügen, dem drohenden Pflegenotstand entgegenzuwirken.