AWO fordert: Mindestlohn muss ausnahmslos umgesetzt werden

Berlin/ Braunschweig. „Von der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro je Stunde sollten ausnahmslos alle profitieren“, fordert der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber, anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Tarifautonomiestärkungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. „Wir wollen nicht, dass ein neuer Niedriglohnsektor für Jugendliche unter 18 Jahren entsteht. Genauso dürfen auch Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beschäftigungsaufnahme nicht diskriminiert werden“, führt Rifat Fersahoglu-Weber weiter aus.

 

Der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung sieht unter anderem Ausnahmen vom Mindestlohn für Jugendliche und Langzeitarbeitslose vor. „Diese Ausnahmen wirken diskriminierend und stigmatisierend. Außerdem werfen sie erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf. Klar ist, dass junge Menschen nicht allein deshalb auf die Aufnahme einer Ausbildung verzichten werden, weil es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Auch Niedriglöhne für Langzeitarbeitslose als Wettbewerbsvorteil gegenüber Arbeitsuchenden mit Mindestlohnanspruch stellen kein geeignetes Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt dar. Ganz im Gegenteil, sie befördern nur die Unterbietungskonkurrenz“, erläutert Rifat Fersahoglu-Weber.

 

„Ausnahmen vom Mindestlohn widersprechen der Intention und dem Ziel des Mindestlohns selbst. Wir fordern die Politik deshalb auf, alle Ausnahmen vom Mindestlohn zu streichen und sich auftuende Schlupflöcher zu schließen. Nur so kann von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine Signalwirkung ausgehen, auch für die sozialen Dienstleistungen und ihre Beschäftigten. Diesen positiven Impuls müssen wir für die Umsetzung von Tarifverträgen in Deutschland insgesamt nutzen, um gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass gute Arbeit in den sozialen Berufen auch ordentlich und angemessen finanziert wird“, schließt Fersahoglu-Weber ab.

 

Bereits in ihrer <link http: www.awo-informationsservice.org uploads media awo_stellungnahme_tarifautonomiestaerkungsgesetz_140324.pdf>Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte sich die AWO gegen Ausnahmeregelungen für langzeitarbeitslose Menschen sowie unter 18-Jährige ausgesprochen. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften unterstützt die AWO das <link http: www.awo-informationsservice.org aktuelle-meldungen einzelmeldung datum awo-unterstuetzt-buendnis-mindestlohn-fuer-alle-jetzt-wuerde-kennt-keine-ausnahmen>Bündnis: „Mindestlohn für alle, jetzt. Würde kennt keine Ausnahmen“.