Betreuungsgeld: Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Haltung der AWO

Braunschweig.  „Die Zeit ideologischer Auseinandersetzungen ist nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorbei. Jetzt gilt es, zum Wohle der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft Politik zu machen, die soziale Gerechtigkeit herstellt und allen gleiche Chancen bietet“, erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Dirk Bitterberg. Hintergrund ist das heute gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld

 

„Die Richter haben folgerichtig verdeutlicht, dass der Bund für den Bereich der öffentlichen Fürsorge nur dann zuständig ist, wenn die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht anders herzustellen ist. Hierzu leistet das Betreuungsgeld aber keinen Beitrag“, so Bitterberg. Jetzt sei es dringend geboten, die frei werdenden Bundesmittel in die Verbesserung der Kita-Qualität zu investieren. „Kitas und Kindertagespflege leisten mit ihren Angeboten einen zentralen Beitrag zur Herstellung von Chancengerechtigkeit. Sie wirken sozial integrativ, vermitteln Sprachbildung und Bewegungsförderung und schaffen vielfältige Bildungsanreize. „Als AWO fordern wir seit langem, hier den Hebel anzusetzen“, sagt der stellvertretende AWO-Vorstandsvorsitzende.

 

Das Potenzial frühkindlicher Betreuungsangebote könne sich jedoch nur entfalten, wenn auch die strukturellen Voraussetzungen hierfür geschaffen würden. Es seien mehr Erzieherinnen und Erzieher, Fachberatung, Vor- und Nachbereitungszeit sowie Fort- und Weiterbildungsangebote notwendig. „Das heutige Urteil hat die Grundlage dafür geschaffen, für diese Eckpunkte bundeseinheitliche Regeln aufzustellen. Die Bundesregierung ist gut beraten, diese Chance auch zu nutzen“, schließt Bitterberg ab.