AWO fordert wirksamen Schutz vor Gewalt für geflüchtete Frauen

Braunschweig/Berlin. „Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber, zum heutigen „Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“. „Geflüchtete Frauen und Mädchen sind besonders häufig von Gewalt betroffen und erfahren bisher in Deutschland keinen ausreichenden Schutz.“

So würden geflüchtete Frauen, die rund ein Drittel der derzeitigen Asylsuchenden ausmachen, Gewalt nicht nur in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht erleben müssen, sondern zu häufig auch in Flüchtlingsunterkünften durch Partner, Bewohner oder Personal. Für Fersahoglu-Weber ist deshalb klar: „In allen Flüchtlingsunterkünften muss es Schutzräume für Frauen geben.“

 

Gewalt gegen Frauen sei ein generelles Problem. Sie finde in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten statt. Bisher erschwerten Aufenthalts- und asylrechtliche Regelungen einen effektiven Gewaltschutz für geflüchtete Frauen. Beispielsweise sei der Zugang zu Schutz und Unterstützung im Frauenhaus so gut wie unmöglich für Asylbewerberinnen und Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus. Denn häufig sei die Aufnahme in ein Frauenhaus an eine Finanzierungszusage des Sozialamts geknüpft. Diese werde geflüchteten Frauen aufgrund sich überschneidender behördlicher Zuständigkeiten häufig verweigert.


„Das Gewaltschutzgesetz muss auch in Flüchtlingsunterkünften gelten“, fordert Fersahoglu-Weber. „Zudem müssen geflüchtete Frauen Schutz und Unterstützung im Frauenhaus erhalten und sich auf schnelle unbürokratische Hilfe verlassen können“. In diesem Sinne müssten die Verfahren von Polizei und Ausländer- und Sozialbehörden an die kurzfristigen Schutzbedarfe der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt angepasst werden.


Bund, Länder und Kommunen stünden damit in der Pflicht, zügig geeignete Maßnahmen umzusetzen und zu finanzieren, damit geflüchtete Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Unterstützung erfahren. „Deutschland ist rechtlich verpflichtet, auch geflüchteten Frauen wirksamen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten, unabhängig davon, ob die Frauen in privaten Wohnungen, kleinen Gemeinschaftsunterkünften oder großen Erstaufnahmeeinrichtungen leben“, betont Fersahoglu-Weber. Dies schließe den von der AWO und anderen einschlägigen Organisationen seit Jahren geforderten bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung ein.


Gleichzeitig unterstützt die AWO die Mitmachaktion "<link https: www.hilfetelefon.de kampagne-aktionen wir-brechen-das-schweigen.html>Wir brechen das Schweigen" des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen", die dazu aufruft, das Thema Gewalt gegen Frauen in der Öffentlichkeit präsenter zu machen und auf die vielfältigen Beratungsmöglichkeiten für Betroffene hinzuweisen. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter <link http: www.hilfetelefon.de>www.hilfetelefon.de ist das Hilfetelefon an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr in 15 Sprachen erreichbar. Betroffene, Angehörige, Bekannte und Fachkräfte können sich anonym, kostenlos und barrierefrei beraten lassen.