AWO zur Reform der Pflegeberufe

Berlin/Braunschweig. „Angesichts des demografischen Wandels dürfen bei der Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung die Spezifika der Altenpflege nicht verloren gehen“, betont Rifat Fersahoglu-Weber, Vorstandsvorsitzender des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, anlässlich des nun vorliegenden Referentenentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums. Fersahoglu-Weber erklärt weiter: „Die fachgerechte Versorgung älterer Menschen muss auch in Zukunft ohne Qualitätsverlust sichergestellt werden.“

 

Auf die besondere Bedeutung der geriatrischen und gerontologischen Kompetenzen in vielen Bereichen der Pflege weise der Entwurf weiterhin nicht hin. Die bisherige kritisch konstruktive Zusammenarbeit an dem Gesetz mit den beiden Bundesministerien begrüße die AWO. So seien deutliche Verbesserungen und praktikablere Übergangsregelungen im Referentenentwurf gegenüber den vorherigen Überlegungen aus den Ministerien zu finden. Auch begrüße die AWO, dass die wohnortnahe Ausbildung erhalten bleiben soll.

Auch wenn der Referentenentwurf eine eigenständige Finanzierung der Pflegeschulen vorsieht, bleibe die Sonderstellung der Pflegeschulen erhalten.

 

Dies lehne die AWO ab und fordere stattdessen die Verankerung der Schulen im Schulrecht. Die bisherige Sonderstellung würde eine mittelbare Diskriminierung von sogenannten tradierten Frauenberufen bedeuten und fortsetzen.

 

Die AWO begrüße, dass es eine eigenständige Finanzierung der Schulen geben soll und dass der Beruf der Pflegefachkraft auch für Hauptschüler mit dem Abschluss der 10. Klasse zugänglich gemacht werden soll. Da die Hälfte der praktischen Ausbildung in einem Betrieb absolviert werden kann, könne es gelingen, darüber künftige Fachkräfte zu gewinnen. Die Auszubildenden würden so auch eine berufliche Identifikation in ihrem Vertiefungsgebiet aufbauen können.

 

Allerdings sei weiterhin nicht bekannt, wie Inhalte der schulischen Ausbildung und die Aufteilung der praktischen Ausbildung auf die einzelnen Praxisbereiche sich konkret gestalten werde. Erst wenn diese Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsordnung bekannt sind, sei zu erkennen, ob mit dem neuen Pflegeberuf weiterhin eine hohe Fachlichkeit in der Altenpflege besteht, die für die Qualität der Pflege insbesondere in den Einrichtungen der Altenhilfe von zentraler Bedeutung sei.