Gute Pflege muss gewährleistet werden!

Berlin/Braunschweig. Heute findet im Bundestag die Anhörung zum Gesetz zur Reform der Pflegeberufe statt. Dazu erklärt Thorsten Planck, Leiter des Geschäftsfeldes Senioren & Pflege beim AWO-Bezirksverband Braunschweig:


„Die AWO hat das ehrgeizige Gesetzesvorhaben der Zusammenlegung von drei Ausbildungen zu einem neuen Pflegeberuf intensiv begleitet. Das zentrale Motiv dafür ist und bleibt, dass gute Pflege für ältere Menschen auch zukünftig gesichert sein muss. Neben einer qualitativ guten Ausbildung gehören dazu ebenso genügend Fachkräfte. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl für die Ausbildung selbst als auch für die Ausbildungseinrichtungen attraktive Rahmenbedingungen gelten müssen.


Die Bundesregierung machte durch die Veröffentlichung der Eckpunkte zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ende Februar deutlich, wie wichtig eine Bindung der Auszubildenden an die  Ausbildungsbetriebe ist, damit diese ihre Berufsidentität finden können. Die AWO begrüßt die in den Eckpunkten vorgestellte Aufteilung der praktischen Ausbildung auf die unterschiedlichen Einsatzstellen in weiten Teilen. Allerdings erscheinen die kurzen Praxiseinsätze von zwei oder drei Wochen weder für die Auszubildenden noch für die Patienten sinnvoll. Eine abschließende Einschätzung, ob die Inhalte der Altenpflege in der Ausbildung vermittelt werden können, ist aus den bisher bekannten Eckpunkten derzeit noch nicht möglich.


Wenn es nun noch gelingt, in dem neuen Pflegeberuf die berufsbegleitende Ausbildung zu ermöglichen, könnten auch weiterhin erfahrene Arbeitskräfte aus dem Arbeitsfeld Altenpflege berufsbegleitend zu Fachkräften ausgebildet werden. Dieser Zugang könnte besonders bei Menschen auf Interesse stoßen, die sich zwar beruflich verändern möchten, aber gleichzeitig ihren Lebensunterhalt verdienen müssen.


Leider lässt die geplante Berufsreform die Chance verstreichen, die längst nicht mehr zeitgemäßen schulischen Strukturen in der Pflege zu beseitigen. Auch mit dem neuen Gesetz bleiben Pflegeschulen Schulen  von so genannter besonderer Art. Damit besteht weiterhin für die Bundesländer keine Pflicht, diese Schulen in ihren Schulgesetzen zu verankern. Nach Meinung der AWO ist dies aber ein längst überfälliger Schritt – die Pflegeausbildung gehört in das System der berufsbildenden Schulen.


Die Reform der Pflegeberufe ist nicht weniger als eine Zäsur. Deshalb schlägt die AWO vor, die Umsetzung des Pflegeberufsgesetzes durch ein Monitoring-Verfahren begleiten zu lassen. Somit könnten derzeit nicht absehbare, unerwünschte Folgen zeitnah korrigiert werden. Im Interesse der zu Pflegenden und derjenigen, die sie pflegen.“