Arbeitgeberverband AWO Deutschland enttäuscht über Caritas

Berlin. Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e. V. ist bestürzt über die Entscheidung der arbeitsrechtlichen Kommissionen der Caritas, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege zu verhindern.

Anfang Februar hatten die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Gewerkschaft ver.di den Tarifvertrag formal abgeschlossen. In deutlicher Abgrenzung zu den bisherigen Pflegemindestlöhnen sollten die Einstiegsgehälter für alle Pflegekräfte deutlich angehoben und zusätzliche Leistungen für Pflegekräfte verbindlich eingeführt werden. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:

„Hier wurde die große Chance verpasst, die Einstiegsgehälter in der gesamten Altenpflegebranche deutlich anzuheben. Dass dieses sozialpolitische Projekt ausgerechnet am Widerstand der kirchlichen Kommissionen scheitert, obwohl sie selbst kaum betroffen gewesen wären, ist schwer erträglich. Damit wird die Caritas ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht. Die Forderungen der katholischen Kirche nach sozialer Absicherung und gegen Altersarmut werden unglaubwürdig, wenn sie nur für die eigenen Beschäftigten gelten und alle anderen Pflegekräfte im Regen stehen lassen.“

Beim Verfahren nach § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) ist die Verbindlichkeit des Tarifvertrages für alle Arbeitgeber zwingend an die Zustimmung der kirchlichen Kommissionen gebunden. Mit der Ablehnung der Caritas ist schon klar, dass es keine notwendige Mehrheit für die Erstreckung geben wird.

Die Tarifarbeit des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e. V. bleibt davon weitgehend unberührt:

„Unser Verband setzt sich auch weiterhin für eine stärkere Tarifbindung und bessere Arbeitsbedingungen ein. Tarifverträge sind ein wichtiger Baustein für soziale Absicherung. Reines Gewinnstreben und Einzelinteressen sind in der Pflege fehl am Platz“, so der Vorsitzende Fersahoglu-Weber weiter.

Das Struktur-Problem bei der Refinanzierung von Pflegeleistungen sei aber weiterhin nicht gelöst. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen müssen endlich wirksam begrenzt werden. Gleichzeitig müssen die Kostenträger die Tarifverträge vollumfänglich in der Refinanzierung anerkennen, vor allem auch in der ambulanten Pflege. Dies lasse sich nur mit einer gemeinsamen Anstrengung der gesamten Branche erreichen.

 

 

Über den AGV AWO:

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vertritt die Interessen von mehr als 240 Mitgliedern, die sich aus AWO-Verbänden sowie deren Tochtergesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet zusammensetzen. Die Mitglieder tragen die Verantwortung für über 120.000 Mitarbeiter*innen und sind in allen Bereichen der sozialen Dienstleistungen aktiv. Der AGV AWO verhandelt für seine <link http: www.agv-awo.de wer-wir-sind mitgliederliste.php>Mitglieder die dafür erforderlichen Tarifverträge und unterstützt die Unternehmen auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.

Auf europäischer Ebene ist der AGV AWO Gründungsmitglied der „Federation of European Social Employers“.

 

Pressekontakt:

 

Bernhard Jung

<link>b.jung@agv-awo.de

Tel.: 04 21 / 3 39 53 62