AWO-Institut für ambulante systemische Lösungen

 

Koordination von bestehenden Hilfesystemen

 

Für Kinder und Jugendliche mit einer §35a-Diagnose oder einem entsprechenden Verdacht, bei denen bereits Hilfe gewährt ist und ein Helferteam existiert, kann die Beratungsstelle mit der Koordination der Hilfe beauftragt werden. Handlungsleitend sind die Ziele des Hilfeplanes.

 

Das Ziel der Koordination ist erreicht, wenn das Helfersystem selbstorganisiert  an der Erreichung der Hilfeplanziele arbeitet. Der Aufbau von Arbeitsabläufen und die Aktivierung des Netzwerkes  liegen in der Verantwortung der Koordination. Zur  Koordination gehört die Teilnahme an Hilfeplangesprächen. Die Berichterstellung obliegt dem jeweiligen Hilfeerbringer.


 

Verlauf/Verfahren

  • Auftrag des öffentlichen Jugendhilfeträgers
  • Festlegung der Handlungsschritte gemäß der Hilfeplanziele


Prozessbegleitung

  • Aufbau von Kooperationsstrukturen
  • Regelmäßige Treffen mit der Familie und den am Prozess beteiligten Personen
  • Einzeltreffen mit Subsystemen
  • Zusammentragen der Arbeitsergebnisse
  • Fortlaufende Ziel- und Handlungsplanung (smart)
  • Erteilung von Arbeitsaufträgen mit Zeitfenstern an Subsysteme, je nach Dynamik des Falles
  • Information und Schulung beteiligter Institutionen
  • Fachberatung der Mitarbeiter anderer freier Träger

 

Beendigung der Koordination

  • Helfersystem arbeitet zusammen mit der Familie eigenständig und miteinander kooperierend  an der Umsetzung der Hilfeplanziele oder:
  • Gesamte Maßnahme endet, z.B. durch Zielerreichung oder veränderte Hilfeform.