Ersthelferschulung

Nach Abschluss des Seminars sollen die Mitarbeiter*innen befähigt sein die Durchführung lebensrettender Maßnahmen zu vermitteln. Anhand bestimmter äußerlicher Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit sollen sie die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und sicher begegnen können.

 

Die Ersthelferschulung ist für alle Mitarbeiter*innen verpflichtend und muss regelmäßig aufgefrischt werden.

 

Kontakt:

Martina Timpe martina.timpe@awo-bs.de

Veran­staltungs­nummer WB 13
Beginn 21.05.2019
00:00 Uhr
Ort Geschäftsstelle Marie-Juchacz Platz 1, Raum 200
Dauer 09:30-14:30
Anmeldung