Ersthelferschulung
Nach Abschluss des Seminars sollen die Mitarbeiter*innen befähigt sein die Durchführung lebensrettender Maßnahmen zu vermitteln. Anhand bestimmter äußerlicher Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit sollen sie die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und sicher begegnen können.
Die Ersthelferschulung ist für alle Mitarbeiter*innen verpflichtend und muss regelmäßig aufgefrischt werden.
Kontakt:
Martina Timpe martina.timpe@awo-bs.de
Veranstaltungsnummer | WB 13 |
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Beginn | 21.05.2019 00:00 Uhr |
Ort | Geschäftsstelle Marie-Juchacz Platz 1, Raum 200 |
Dauer | 09:30-14:30 |