AWO-Beratungszentrum Gifhorn

Gerichtsnahe Trennungs- und Scheidungsberatung für den Landkreis Gifhorn

Trennungen der eigenen Eltern stellen für Kinder eine schwierige Herausforderung dar, bei der sie die Unterstützung beider Eltern benötigen. Die Eltern sind manchmal nach einer Scheidung oder Trennung sehr mit eigenen Gefühlen und Belastungen beschäftigt, so dass sie in einigen Fällen nicht gut in der Lage sind, die Sorge um ein gemeinsames Kind auch nach einer Trennung gemeinsam wahrzunehmen.

 

Zunehmend häufiger klären Eltern Fragen zu Sorge- und Umgangsrechtsfragen nicht persönlich, sondern wenden sich an das Familiengericht. Im Gifhorner Modell der gerichtsnahen Trennungs- und Scheidungsberatung wird in diesen Fällen, die bei Gericht eine Eingabe machen, sehr schnell ein Familiengerichtstermin einberufen, bei dem sich das Elternpaar möglichst schnell einigen soll. Die Richter entlassen sie in der Regel nicht mit einer richterlichen Entscheidung aus der elterlichen Verantwortung. Sollten die Eltern in der ersten Verhandlung keine gemeinsame Lösung finden, haben sie die Möglichkeit mit Hilfe von Beratung im AWO-Beratungszentrum eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.

Die Beratungen sind darauf ausgerichtet, Lösungen für Fragen des Umgangs oder Sorgerechts unter Berücksichtigung der Sicht der Kinder zu finden. Diese Fragen können beispielsweise die Gestaltung der Übergabesituation, Absprachen über die Besuche, die Ausübung des Sorgerechts oder den Lebensmittelpunkt einzelner oder aller Kinder betreffen.

 

Die Beratungen endenin der Regel mit einer einvernehmlichen schriftlichen Vereinbarung.