Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein: Arbeitgeberverband AWO Deutschland sieht Ergebnisse der Pflegekommission als unzureichend an

Porträtfoto von AWO Mitarbeiter.

Porträtfoto von AWO Mitarbeiter.

Berlin.  Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e. V. ist von den Ergebnissen der Pflegemindestlohnkommission enttäuscht.

 

Am Wochenende hatte sich die Pflegekommission auf neue Werte für den Pflegemindestlohn bis ins Jahr 2024 geeinigt. Per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden die Werte für die gesamte Branche verbindlich festgelegt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e. V. und Vorstandsvorsitzende das AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber:
 

„Die vorgestellten Ergebnisse werden nicht zu einer dauerhaften Aufwertung des Pflegeberufes beitragen. Als Mitglied der BVAP haben wir bereits einen Vorschlag für gute Einstiegslöhne in der Branche vorgelegt. Die ausgehandelten Werte bleiben trotz hoher Steigerungen noch hinter dem Tarifvertrag zurück. Bis zum 1. September 2022 erfolgt keinerlei Verbesserung gegenüber den schon bisher vereinbarten Mini-Schritten. Dies ist eine weitere verpasste Chance“.
 

Bis zum ersten Dezember 2023 sollen die Werte für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro, für Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung auf 15,25 Euro sowie für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro steigen. Unklar bleibt das Verhältnis der Beschlüsse der Pflegemindestlohnkommission und den Regelungen des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes. In dieser Woche wurde erstmalig eine Übersicht über die geltenden Tarifverträge und eine Berechnung der Durchschnittslöhne in der Altenpflege nach Bundesländern veröffentlicht, an der sich auch nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen ab September orientieren müssen. Es existieren somit de facto zwei Regelwerke für die Bezahlung von Pflegekräften unabhängig nebeneinander.
 

„Echte Verbesserungen lassen sich langfristig nur durch eine stärkere Tarifbindung erreichen. Wir müssen uns endlich davon verabschieden, eine Mindestlohnbranche zu sein. Viel wichtiger ist aus unserer Sicht, dass alle Bestandteile von Tarifverträgen vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Dies würde die Attraktivität von Tarifbindung steigern“, so Fersahoglu-Weber weiter.
 

Auch die Frage nach einer zukunftsfähigen Refinanzierung von höheren Löhnen in der Pflege ist weiterhin ungelöst. Steigende Löhne dürfen nicht zu einer Mehrbelastung der Pflegebedürftigen führen.

 

Hintergrund:


Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e. V. vertritt die Interessen von mehr als 250 Mitgliedern, die sich aus AWO-Verbänden sowie deren Tochtergesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet zusammensetzen. Die Mitglieder tragen die Verantwortung für über 100.000 Mitarbeiter*innen und sind in allen Bereichen der sozialen Dienstleistungen aktiv. Der AGV AWO verhandelt für seine Mitglieder die dafür erforderlichen Tarifverträge und unterstützt die Unternehmen auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.


Auf europäischer Ebene ist der AGV AWO Gründungsmitglied der „Federation of European Social Employers“.