AWO-Jugend- & Erziehungshilfen: Schutzkonzept

Die AWO-Jugend- & Erziehungshilfen sollen ein sicherer Ort für alle sein. Das Ziel ist es, die jungen Menschen, die in unserer Einrichtung betreut werden, vor Gewalt und Missbrauch jeglicher Art zu schützen. Aus diesem Grund wurde ein umfangreiches Schutzkonzept erarbeitet, das permanent weiterentwickelt werden wird.

 

Wichtige Bausteine des Schutzkonzepts sind:

  • Die Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach SGB VIII mit den Jugendämtern der Region
  • Der Verhaltenskodex für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als verbindliche Voraussetzung für unser tägliches Miteinander in unserer Arbeit
  • Die Verhaltensampel, die Handlungssicherheit im Umgang zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander und zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gibt und Transparenz für alle Beteiligten schafft
  • Das Inhouse-Fortbildungsprogramm für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welches relevante und aktuelle Fortbildungen zu Themenfeldern des Schutzkonzepts vorhält
  • Das Flussdiagramm zur Intervention bei Gewalt gegen junge Menschen, das allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Handlungssicherheit sowie einen Leitfaden bei vermuteten und begründeten Verdachtsmomenten gibt
  • Das geregelte Beschwerdeverfahren, das auch unseren jungen Menschen die Möglichkeit gibt, sich jederzeit niederschwellig und auf Wunsch anonym zu beschweren und auf Missstände hinzuweisen
  • Das sexualpädagogische Konzept, das abbildet, welche Themen im Bereich Sexualität im Rahmen des pädagogischen Alltags der jungen Menschen relevant sind und wie die Einrichtung ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Bezug auf eine individuell angepasste Sexualerziehung umsetzt.
  • Der Fokus auf Themenbereiche wie Macht und Gewalt in Bewerbungsgesprächen, um von Anfang an auf das Schutzkonzept aufmerksam zu machen und um die Einstellung potentieller Gefährder zu verhindern
  • Das Risikomanagement,  das sicherstellt, dass mindestens einmal jährlich eine strukturierte Bewertung aller regelhaften Abläufe im Hinblick auf Chancen und Risiken erfolgt. Es umfasst wichtige Kontrollmechanismen und die dokumentierte Festlegung ggf. erforderlicher Maßnahmen.
  • Die Betriebsvereinbarung zum Verfahren bei grenzverletzendem Verhalten zwischen Mitarbeiter und jungem Menschen
  • Die Steuerungsgruppe zum Schutzkonzept als Monitoring-Instanz, die sämtliche Prozesse des Schutzkonzepts steuert und fortlaufend evaluiert