AWO-Jugend- & Erziehungshilfen: Mobile Betreuung

Die Mobile Betreuung (MOB) ist eine stationäre Hilfe zur Verselbstständigung für junge Menschen ab 16 Jahren und junge Volljährige, die:

  • die Betreuungsintensität einer stationären Wohngruppe nicht mehr benötigen, 
  • nicht in ihre Familien zurückkehren können oder wollen, 
  • die noch Unterstützung benötigen, um zunehmend eigenverantwortlich leben zu können.

Die jungen Menschen leben während der Betreuungszeit in Einzelwohnungen im Stadtgebiet Braunschweig, im Landkreis Wolfenbüttel oder im Landkreis Goslar.

 

Die Betreuung erfolgt durch pädagogisches Fachpersonal.


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Aufnahmekriterien

  • Freiwilligkeit
  • Kontaktfähigkeit (Hilfe einfordern, Telefonate führen)
  • Absprachefähigkeit
  • Fähigkeit/Wunsch, alleine zu wohnen

Betreuungsformen:

  • Mobile Betreuung (Betreuungsschlüssel pädagogische Fachkraft: 1:3)
  • Mobile Betreuung "light" (Betreuungsschlüssel pädagogische Fachkraft: 1:5)
  • Ambulante Nachbetreuung auf Fachleistungsstunden-Basis

 

Gesetzesgrundlagen

§27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige